Amtsstellen

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    Beschreibung
    AHV-Zweigstelle

    Die AHV-Zweigstelle BBL in Biberist ist die Verbindungsstelle zwischen Abrechnungspflichtigen, Leistungsbezügern und der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn (AKSO). Sie ist Ihre direkte Anlaufstelle.

    Die AHV-Zweigstelle informiert und berät Sie gerne bei Fragen zu:

    • AHV/IV
    • Ergänzungsleistungen
    • Nichterwerbstätigen
    • Selbständigerwerbenden
    • Hilflosenentschädigung
    • Familienzulagen
    • Mutterschaftsentschädigung

    Die Zweigstelle erfüllt ihre Aufgaben nach den Weisungen der Geschäftsleitung der AKSO.

    Merkblätter und Formulare finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Solothurn.



    Keine Personen mit Zuweisung 'Mitarbeitende' vorhanden.

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    Wenn Sie Ihre Arbeit verlieren, können Sie während einer gewissen Zeit Arbeitslosengeld beziehen. Sie müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllen und alles Zumutbare unternehmen, um so schnell wie möglich eine neue Stelle zu finden.

    Für die Gemeinden des Bucheggbergs, Biberist und Lohn-Ammannsegg ist das RAV in Solothurn zuständig.



    Keine Personen mit Zuweisung 'Mitarbeitende' vorhanden.

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    Die Beratungsstelle Opferhilfe berät und unterstützt Opfer und Angehörige, welche durch eine Straftat in ihrer physischen, psychischen oder sexuellen Integrität verletzt worden sind. Die Beratungen sind kostenlos, vertraulich, auf Wunsch anonym und können mit Hilfe von Dolmetscher*innen in vielen Sprachen durchgeführt werden. 

    Die Beratungsstelle befindet sich in Olten. Sie ist vom Bahnhof Olten gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln, und auch zu Fuss erreichbar. Nach Vereinbarung werden auch Beratungen in Solothurn angeboten.



    Keine Personen mit Zuweisung 'Mitarbeitende' vorhanden.

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    Das Betreibungsamt spielt eine wichtige Rolle bei der Durchsetzung von finanziellen Forderungen und der Sicherstellung der Rechte von Gläubigern und Schuldnern. Es ist dafür verantwortlich, den Prozess der Betreibung und Pfändung von finanziellen Mitteln gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten und durchzuführen.

    Die Mitarbeitenden des Betreibungsamts arbeiten daran, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Geldforderungen zu klären und faire Lösungen zu finden. Sie unterstützen Gläubiger bei der Eintreibung von Schulden und bieten gleichzeitig Schutz für Schuldner, um unbillige Forderungen zu verhindern.

    Das Betreibungsamt vollzieht:

    • Betreibungsverfahren
    • Eigentumsvorbehaltsanmeldungen

     

    Ausserdem erteilt es Gläubigern, Schuldnern und anderen Berechtigten

    • Auskünfte aus dem Betreibungs- und Verlustscheinregister

     

    Das ordentliche Betreibungsverfahren wird durch diejenige Amtschreiberei durchgeführt, in deren Amtskreis der Schuldner oder die Schuldnerin ihren Wohnsitz oder Sitz hat.

     

    Der Betreibungsregisterauszug kann online unter my.so.ch bestellt werden.



    Keine Personen mit Zuweisung 'Mitarbeitende' vorhanden.

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    Kostenlose Familienberatung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden in den Bezirken Bucheggberg und Wasseramt.

    • Allgemeine Lebensfragen
    • Beratung zu persönlichen Anliegen und in Sachfragen zu den Themen Partnerschaft, Konkubinat, Ehe, Familie, Erziehung, Trennung, Scheidung
    • Einkommensverwaltung und Schuldensanierung
    • Sozialversicherungen (Kinderzulagen, individuelle Prämienverbilligung, Familien-Ergänzungsleistungen, Krankentaggeld, Arbeitslosenversicherung)
    • Budgetplanung, Budgeteinteilung, Finanzbegleitung
       

    Beratungsgespräche nur nach telefonischer Terminvereinbarung.



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    Hauseigentümer können selber bestimmen, welche Fachperson sie für die sicherheitstechnische Wartung oder den Service beauftragen und wer die Feuerungskontrolle durchführt. Das neue Recht bringt aber auch Verantwortung. Sobald nämlich vom Amt für Umwelt eine Aufforderung zur Kontrolle der Feuerungsanlage eintrifft, ist der Eigentümer verpflichtet, die Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu organisieren.



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    Unsere Feuerwehr ist eine entscheidende Säule der Sicherheit und des Schutzes in unserer Gemeinde. Wir sind rund um die Uhr einsatzbereit, um Leben, Eigentum und die Umwelt in Notfällen zu schützen. Die Feuerwehr in unserer Gemeinde setzt sich aus hochqualifizierten Freiwilligen zusammen, die ihre Zeit und ihr Engagement der Sicherheit unserer Gemeinde widmen.

    Unsere Feuerwehrleute sind nicht nur für die Brandbekämpfung zuständig, sondern auch für die Rettung bei Unfällen, Naturkatastrophen und anderen Notlagen. Wir arbeiten hart daran, präventive Maßnahmen zu fördern und die Sicherheitsbewusstsein in unserer Gemeinde zu stärken.

    Im Folgenden finden Sie eine Liste unserer Hauptaufgaben und wie wir dazu beitragen, die Sicherheit und den Schutz in unserer Gemeinde sicherzustellen.

    Unsere Aufgaben:

    • Brandbekämpfung und Rettungseinsätze
    • Prävention und Brandschutzerziehung
    • Hilfe bei Unfällen und Notlagen
    • Einsatz bei Naturkatastrophen
    • Schutz von Leben, Eigentum und Umwelt

    Männer und Frauen sind in der Wohngemeinde dienstpflichtig. Die Dienstpflicht wird erfüllt durch:

    • persönliche Leistung
    • Ersatzabgabe (Alter: 21 - 48)


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    Das Grundbuchamt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet:

    • Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkungen)
    • Hypothekargeschäfte
    • Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge
    • Dienstbarkeitsverträge (Servitute) 

    ausserdem erhalten Sie

    • Grundbuchauskünfte
    • Grundbuchauszüge
    • Eigentumsbestätigungen

    Grundbuchauszug bestellen.



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    Vorsorgeauftrag

    In einem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person vorausschauend festhalten, welche natürliche oder juristische Person sie in Zukunft vertreten soll. Wenn sie beispielsweise aufgrund einer schweren Krankheit oder Urteilsunfähigkeit nicht mehr fähig sein sollte, ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst zu besorgen.
    Der Vorsorgeauftrag ist handschriftlich zu erstellen, mit Datum und Unterschrift zu versehen oder öffentlich beurkunden zu lassen. Der Auftraggeber hat zudem die Möglichkeit, die Erstellung des Vorsorgeauftrages und dessen Hinterlegungsort einem Zivilstandsamt seiner Wahl zu melden. Es ist nicht möglich, den Vorsorgeauftrag auf der Gemeinde zu hinterlegen.

    Der Vorsorgeauftrag wird wirksam, sobald die auftraggebende Person urteilsunfähig wird. Nimmt die beauftragte Person den Vertrag an, vertritt sie die nun urteilsunfähige Person im Rahmen des Vorsorgeauftrages und nimmt ihre Pflichten sorgfältig wahr.

    Der KESB kommt bei Vorliegen eines Vorsorgeauftrages hauptsächlich eine Kontrollfunktion zu. Sie überprüft zur Wahrung des Wohles und der Interessen der nun urteilsunfähigen Person insbesondere, ob der Vorsorgeauftrag gültig zustande gekommen ist, die betreffende Person nun tatsächlich urteilsunfähig ist, die beauftragte Person zur Aufgabenerfüllung geeignet ist und ob allenfalls weitere Erwachsenenschutzmassnahmen ergriffen werden müssen. Sind das Wohl oder die Interessen der urteilsunfähigen Person gefährdet, muss die KESB einschreiten.

     

     

    Handlungsfähigkeitszeugnis

    Das Handlungsfähigkeitszeugnis dient als Bestätigung, dass eine Person ganz oder für gewisse Geschäfte handlungsfähig ist und beispielsweise Bankverträge selbst unterschreiben kann.

    So gehen Sie vor

    Ein Handlungsfähigkeitszeugnis können Sie bei der an Ihrem Wohnort zuständigen KESB ausstellen lassen. Dazu müssen Sie persönlich mit einem gültigen Ausweis am Schalter der KESB vorbeigehen. Die Ausstellung eines Handlungsfähigkeitszeugnisses ist kostenpflichtig.



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    Die obligatorische Schiesspflicht ist eine ausserdienstliche Pflicht und muss jährlich bis zum 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. Diese Pflicht besteht bis zum Jahr vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht. Die Pflicht besteht auch weiter, wenn der Schiesspflichtige alle Diensttage geleistet hat. 

    Hier finden Sie das aktuelle Plakat zum militärischen Aufgebot.



    Keine Personen mit Zuweisung 'Mitarbeitende' vorhanden.

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    Die Mütter - und Väterberatungsstelle bietet allen Eltern nach der Geburt Beratung und Unterstützung an, um ihnen Orientierung, Sicherheit und Stärkung im Prozess des Mutter- und Vaterseins zu geben. Beratung erhalten auch alle Erziehungsmitverantwortlichen Personen im Umfeld des Kindes.



    Keine Personen mit Zuweisung 'Mitarbeitende' vorhanden.

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    Wer wild gewachsene Speisepilze für die Abgabe an Dritte erntet, importiert, verarbeitet oder abgibt, ist für deren Qualität und Sicherheit verantwortlich.

    Die ausgewiesenen Pilzfachleute in den Gemeinden führen jährlich rund 1000 Kontrollen durch und überprüfen dabei fast 2 Tonnen gesammelte Pilze. Erfahrungsgemäss muss rund ein Zehntel der kontrollierten Pilze beschlagnahmt werden.
    Giftpilze wie der grüne Knollenblätterpilz, der grünblättrige Schwefelkopf oder der kahle Krempling werden immer wieder entdeckt. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die Dienste der Pilzkontrolle in den Gemeinden auf jeden Fall in Anspruch zu nehmen.

    Die VAKO (Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorgane der Schweiz) findet den Pilzkontrolleur in Ihrer Nähe.



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    Polizeiposten Biberist
    Hauptstrasse 24
    4562 Biberist

    Im Notfall 112 / 117

     

    Waffen erwerben oder übernehmen

    Gemäss Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (WG; SR 514.54) vom 20. Juni 1997 (Stand 14. Dezember 2019) ist jede Übertragung (Erwerb, Schenkung, Leihgabe und Besitz) von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligungs- oder meldepflichtig!

    Gemäss Art. 6 Bst. a und Art. 8 Abs. 2bis WG müssen Personen, die Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile durch Erbgang erwerben wollen, innerhalb von 6 Monaten einen Waffenerwerbsschein beantragen, sofern die Gegenstände nicht innerhalb dieser Frist einer berechtigten Person übertragen werden.

    Alle Fragen zum Thema Waffen / Waffenerwerb / Waffengesetz / Bewilligungen beantwortet Ihnen gerne das Waffenbüro Solothurn.

    Tel. 032 627 70 49

    waffenbuero@kapo.so.ch



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    Moser Feinbäckerei
    Eichholzstrasse 23
    3254 Messen

     



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    Wo vormundschaftliche Massnahmen als Stütze, Schutz oder Hilfe notwendig sind, werden vorgängig sorgfältige Abklärungen getroffen und alle Beteiligten ausführlich informiert und angehört. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten werden geeignete Massnahmen und Lösungen gesucht.

    Der Regionale Sozialdienst ist zuständig für die Gemeinden Biberist, Lohn-Ammannsegg, Biezwil, Buchegg, Lüterkofen-Ichertswil, Messen, Lüsslingen-Nennigkofen, Schnottwil und Unterramsern.

    Aufgaben und Dienstleistungen:

    • Sozialhilfe
    • Asyl- und Flüchtlingswesen
    • Kindes- und Erwachsenenschutz
    • Sozialberatung


    Keine Personen mit Zuweisung 'Mitarbeitende' vorhanden.

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    Die ambulante Suchthilfe bietet Betreuung und Beratung für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen sowie für deren Angehörige. Bei Schwierigkeiten mit Alkohol, Medikamenten, Tabak, Glücksspielen oder anderen Suchtmitteln finden Sie hier Hilfe.



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    Das Zivilstandsamt ist Anlaufstelle für alle Angelegenheiten rund um den Personenstands- und Familienstatus. Es ist dafür verantwortlich, Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle zu erfassen, zu registrieren und entsprechende Urkunden auszustellen.

    Für die Bestellung der nachfolgenden Dokumente ist jeweils das Zivilstandsamt Ihres Heimatortes zuständig:

    • Personenstandsausweis
    • Heimatschein
    • Familienausweis
    • Partnerschaftsausweis
    • Familienschein
    • Ausweis über den registrierten Familienstand

     

    Für die Bestellung der nachfolgenden Dokumente ist jeweils das Zivilstandsamt des Ereignisortes (Geburtsort, Ort der Eheschliessung etc.) zuständig:

    • Eheurkunde
    • Geburtsurkunde
    • Todesurkunde
    • Anerkennungsurkunde
    • Partnerschaftsurkunde

     



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