Militärische Schiesspflicht

Die obligatorische Schiesspflicht ist eine ausserdienstliche Pflicht und muss jährlich bis zum 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. Diese Pflicht besteht bis zum Jahr vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht. Die Pflicht besteht auch weiter, wenn der Schiesspflichtige alle Diensttage geleistet hat. 

Hier finden Sie das aktuelle Plakat zum militärischen Aufgebot.



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