Online-Schalter

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    Abfallentsorgung

    Hauskehricht

    Der Hauskehricht wird Freitag abgeführt. Zuständig für die Abfuhr ist die Firma

    Gast AG
    3427 Utzenstorf
    Tel. +41 32 666 40 89
    www.gast.ch

    Abfallmarken sowie gebührenpflichtige Kehrichtsäcke sind in den Geschäften in Messen sowie im Dorfbeizli Brunnenthal erhältlich.

     

    Die Kehrichtgrundgebühr beträgt per 01.01.2023 (exkl. MwSt):

    CHF 102.00 Einpersonenhaushalt
    CHF 170.00 Mehrpersonenhaushalt
    CHF 180.00 Gewerbebetriebe

     

    Haushalt-Kunststoff

    Kunststoffabfälle aus Haushalten können in speziellen, gebührenpflichtigen Säcken gesammelt und im Container beim Werkhof deponiert werden. Dort werden sie von der Firma Neuenschwander AG abgeholt und dem Recycling zugeführt.

    Was gehört in den Sammelsack?
    Im Prinzip fast alle Kunststoffabfälle, die nicht zu stark verschmutzt sind.

    Was gehört weiterhin in den Kehricht?
    Stark Verschmutztes, z.B. Verpackungen von Grillwaren (Marinade), Einweggeschirr
    Verpackungen mit Restinhalten
    Spielzeug, Gartenschläuche und Ähnliches

    Die speziellen 60-Liter-Säcke können in Rollen à 10 Stück gekauft werden. Sie sind erhältlich bei:
    Denner Partner
    Feinbäckerei Moser
    Gemeindeverwaltung Messen

     

    Häckseldienst

    Der Häckseldienst wird jeweils im März und im November durchgeführt.

    Angekündigt wird der Dienst jeweils rechtzeitig im Gemeindeinfo. Anmeldungen nimmt die Gemeindeverwaltung unter Tel. +41 31 768 40 40 entgegen. Bei grosser Nachfrage kann es vorkommen, dass aus Kapazitätsgründen der Häckseldienst auf jeweils 2 Samstage verteilt wird.

    Weiter Informationen entnehmen Sie dem Entsorgungsblatt.

     

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    Abmeldung / Wegzug

    Sie verlassen die Gemeinde Messen?

    Melden Sie sich bitte online via eUmzug oder persönlich am Schalter der Gemeinde Messen innerhalb von 14 Tagen ab.

    Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizer*innen sowie EU/EFTA Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.

    Für Drittstaatenangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.

     

    Für die persönliche Abmeldung nehmen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    Schweizer Staatsangehörige

    • Identitätskarte oder Reisepass

       

    Ausländische Staatsangehörige

    • Ausländerausweis
    • Identitätskarte oder Reisepass

     

    Denken Sie daran der Genossenschaft Elektra Ihren Wegzug im voraus mitzuteilen, damit das Ablesen des Stromzählers korrekt erfolgen kann.

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    Adressänderung / Umzug

    Sie ziehen innerhalb der Gemeinde Messen um? 

    Melden Sie uns bitte Ihre Adressänderung innerhalb von 14 Tagen online via eUmzug, persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung oder per Mail. 
    Beachten Sie, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden müssen. Bringen Sie folgende Unterlagen mit oder laden Sie diese in eUmzug hoch:

    • neuer Mietvertrag bzw. Bestätigung des Vermieters oder Eigentümers bei Untermiete

    Bei Gebäuden mit mehreren Wohnungen benötigen wir die Grösse und Lage der Wohnung sowie allfällige Wohnpartner. Diese Angaben sind wichtig für die statistischen Erhebungen von Bund und Kanton sowie für die Gebührenrechnungen.

    EU/EFTA-Angehörige müssen uns den Ausländerausweis im Original bringen. Wir werden diesen zwecks Adressänderung an das Migrationsamt Solothurn weiterleiten.

    Bitte denken Sie daran, der Genossenschaft Elektra Ihren Wohnungswechsel rechtzeitig mitzuteilen, damit das Ablesen des Stroms erfolgend kann.

    Sie möchten eine Wohnsitzbescheinigung bestellen? Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Sie können wählen, ob Sie das Dokument am Schalter abholen oder per Post zugestellt erhalten möchten. Die Gebühr beträgt CHF 5.00 bei Abholung bzw. CHF 10.00 bei Postzustellung.

    Adresse der Einwohnerkontrolle: Hauptstrasse 46, 3254 Messen.

    Persönliche Angaben
    Bitte im Format TT.MM.JJJJ eingeben (z. B. 24.05.1990).
    CH-
    Für Rückfragen durch die Einwohnerkontrolle.
    Bestellart
    Bitte wählen Sie, wie Sie die Wohnsitzbescheinigung erhalten möchten.
    Versandadresse
    CH-
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    Adressauskünfte

    In der Regel werden keine telefonischen Auskünfte erteilt (Datenschutz).

    Für Adressanfragen wenden Sie sich schriftlich, mit Interessennachweis, an die Gemeindeverwaltung oder erscheinen Sie persönlich am Schalter.

    Kosten
    Adressauskunft CHF 5.00 bis 20.00 (wird nach Aufwand verrechnet).

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    An- und Abmelden von Hunden

    Hundehalterinnen und Hundehalter müssen ihre Hunde bei der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde an- bzw. abmelden. Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Geben Sie sowohl Ihre persönlichen Daten als auch die Angaben zum Hund an. 

    Angaben Besitzerin, Besitzer
    CH-
    Angaben zum Hund
    Ich möchte meinen Hund
    Bitte im Format TT.MM.JJJJ eingeben (z. B. 12.04.2020).
    Bewilligungs-Nummer des Kantons (nur bei bewilligungspflichtigen Hunden)
    CAPTCHA
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    Anmeldung / Zuzug

    Sind Sie neu in die Gemeinde Messen gezogen? Herzlich willkommen!


    Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug entweder persönlich bei der Gemeindeverwaltung anmelden oder den Zuzug online via eUmzug vornehmen. 


    Schweizer Staatsbürger*innen bringen bei persönlicher Anmeldung am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

    • Identitätskarte oder Pass
    • Versicherungsnachweis Krankenkasse (Grundversicherung) / bei Familien bitte für alle Mitglieder
    • Mietnachweis bei Mietwohnung
    • Untermietvertrag oder -bestätigung bei Untermiete
    • Geburtsschein oder Familienbüchlein bei Kindern unter 18 Jahren
    • Scheidungsurteil mit Rechtskraft und Sorgerechtsnachweis bei geschiedenen Personen und minderjährigen Kindern
    • Anmeldegebühr CHF 10 / Wochenaufenthalter CHF 20


    Ausländische Staatsbürger*innen bringen bei persönlicher Anmeldung am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

    • Ausländischen Pass
    • Ausländerausweis
    • Versicherungsnachweis Krankenkasse (Grundversicherung)
    • Mietnachweis bei Mietwohnung
    • Untermietvertrag oder -bestätigung bei Untermiete
    • Geburtsschein mit ersichtlichen Elternnamen falls ledig
    • Eheschein mit ersichtlichen Elternnamen falls verheiratet
    • Geburtsschein oder Familienbüchlein mit ersichtlichen Elternnamen bei Kindern unter 18 Jahre
    • Scheidungsurteil mit Rechtskraft und Sorgerechtsnachweis bei geschiedenen Personen und minderjährigen Kindern

     

    Bei Zuzug von ausländischen Staatsbürger*innen direkt aus dem Ausland bringen Sie bei persönlicher Anmeldung am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:

    • Ausländische Identitätskarte oder ausländischen Pass
    • Arbeitsvertrag im Original (unterschrieben)
    • Mietnachweis bei Mietwohnung
    • Untermietvertrag oder -bestätigung bei Untermiete
    • Geburtsschein mit ersichtlichen Elternnamen falls ledig
    • Eheschein mit ersichtlichen Elternnamen falls verheiratet
    • Versicherungsnachweis Krankenkasse (Grundversicherung), kann nachgereicht werden.
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    Ansprechperson Landwirtschaft

    Eberhard Samuel

    Tel. +41 31 765 50 17

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    Ärztliche Dienste

    Bürgerspital Solothurn

    Schöngrünstrasse 42, 4500 Solothurn

    Telefon: +41 32 627 31 21

     

    Inselspital, Universitätsspital Bern

    Freiburgstrasse, 3010 Bern

    Telefon: +41 31 632 21 11

     

    MediZentrum Messen AG

    Hauptstrasse 16, 3254 Messen

    Telefon: +41 31 765 52 26

     

    Tierarztpraxis Räzlirain AG - Grosstierpraxis - Kleintierzentrum

    Räzlirain 14, 3254 Messen

    Telefon: +41 31 765 53 74


     

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    Beglaubigungen

    Beglaubigungen können im Kanton Solothurn auch durch die Gemeindeschreiberei vorgenommen werden. Dies erfordert aber das persönliche Erscheinen bei der Gemeindeverwaltung. Bitte nehmen Sie dazu auch Ihre Idenditätskarte oder den Pass mit.

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    Bestattungswesen

    Jeder Todesfall in der Gemeinde ist unverzüglich dem Zivilstandsamt Kreis Bucheggberg-Wasseramt, unter Mitnahme der ärztlichen Todesbescheinigung und des Familienbüchleins, zu melden. Die Meldung muss in den nächsten 48 Stunden erfolgen.

    Bei einem Todesfall ausserhalb der Wohngemeinde hat die Meldung am Todesort zu erfolgen. Zudem ist das zuständige Pfarramt zu benachrichtigen.

    Präsidentin vom Friedhofzweckverband und Ansprechperson für den Friedhof Messen:
    Graber Sibylle
    E-Mail: sibylle.graber@bluewin.ch
    Telefon: +41 79 792 10 56

    Abwart Aufbahrungshalle:
    Karina Eberhard
    Telefon +41 77 532 93 48



    Beauftragte Friedhof Balm:
    Rätz Eveline
    Kirchweg 14, 3254 Balm b. Messen
    E-Mail: eveline.raetz@bluewin.ch
    Telefon: +41 79 797 87 15

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    Bestellung Heimatausweis

    Falls Sie als WochenaufenthalterIn in einer anderen Gemeinde wohnen (ab einer Dauer von 3 Monaten), benötigen Sie zur dortigen Anmeldung einen Heimatausweis.

    Mit diesem Formular können Sie einen Heimatausweis bestellen. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder sorgfältig aus. Der Heimatausweis kann entweder am Schalter abgeholt oder per Post zugestellt werden.

     

    Adressdaten
    CH-
    Bitte im Format TT.MM.JJJJ eingeben (z. B. 10.11.1985).
    Ort und Adresse sowie Dauer des Wochenaufenthaltes
    Zustellung
    Abweichende Versandadresse
    Bitte wählen Sie, wie Sie den Heimatausweis erhalten möchten.
    Versandadresse (falls abweichend)
    CAPTCHA
    Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
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    Bestellung Wohnsitzbescheinigung

    Sie möchten eine Wohnsitzbescheinigung bestellen? Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus. Sie können wählen, ob Sie das Dokument am Schalter abholen oder per Post zugestellt erhalten möchten. Die Gebühr beträgt CHF 5.00 bei Abholung bzw. CHF 10.00 bei Postzustellung.

    Adresse der Einwohnerkontrolle: Hauptstrasse 46, 3254 Messen.

    Persönliche Angaben
    Bitte im Format TT.MM.JJJJ eingeben (z. B. 24.05.1990).
    CH-
    Für Rückfragen durch die Einwohnerkontrolle.
    Bestellart
    Bitte wählen Sie, wie Sie die Wohnsitzbescheinigung erhalten möchten.
    Versandadresse
    CH-
    CAPTCHA
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    Diese Zustimmung ist erforderlich, um die Bestellung abzuschliessen.
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    Datenschutz / Datensperre

    Die Gemeindeverwaltung erteilt einer Privatperson auf schriftliches, begründetes Gesuch oder persönliche Vorsprache Auskunft über folgende freie Einwohnerdaten:

    • Name
    • Vorname
    • Jahrgang
    • Beruf
    • Geschlecht
    • Adresse
    • Zivilstand
    • Heimatort
    • Datum des Zu- bzw. Wegzuges

    Alle übrigen Einwohnerdaten werden auch auf schriftliches Gesuch hin nicht an Privatpersonen erteilt.

    Aufgrund von Art. 13 des Datenschutzgesetzes kann ein Gesuch zur Sperrung der Einwohnerdaten eingereicht werden. Die Sperrung kann sich auf Sie, Ihre/n Partner/in und die minderjährigen Familienangehörigen beziehen.
     


    Gründe für Datensperren sind:
    Schutz vor Neid und Missgunst
     

    • Schutz vor Belästigungen
    • Schutz vor Neugierde
    • Sicherheitsprobleme
    • Zusätzlicher Schutz der Privatsphäre
    • Schutz der Familienangehörigen und des gemeinschaftlichen Zusammenlebens.
       

    Das Gesuch (mit Angabe der Personalien) kann bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

    Die Bekanntgabe bestimmter Einwohnerdaten kann trotz Sperrung erfolgen, wenn
     

    • die verantwortliche Behörde zur Bekanntgabe gesetzlich verpflichtet ist oder
    • die betroffene Person rechtsmissbräuchlich handelt.
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    Einzahlungsscheine Steuern bestellen

    Sie wünschen Einzahlungsscheine für Ihre Steuerzahlungen?

    Um Ihnen die Einzahlungsscheine zukommen zu lassen, bitten wir Sie, das untenstehende Webformular vollständig auszufüllen. Die Einzahlungsscheine werden Ihnen anschliessend per Post zugestellt.

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    Feuerbrand

    Was ist Feuerbrand?
    Feuerbrand ist eine gemeingefährliche und meldepflichtige, durch das Bakterium "Erwinia amylovora" verursachte Pflanzenkrankheit.

    Feuerbrand bedroht und befällt die Kern- und Obstbäume (Apfel, Birne, Quitte) und verschiedene Zier- und Wildpflanzen. Die Krankheit verbreitet sich seuchenartig schnell aus. Die Übertragung erfolgt durch Bakterienschleim, der durch Insekten, Vögel, Kleinsäugetiere, Wind, Regen und den Menschen sehr rasch und weit verbreitet werden kann. Die Bakterien dringen während des Wachstums der Pflanzen über die Blüten, Triebe oder Wunden in die Pflanzen ein. Befallene Pflanzen müssen durch Fachpersonal an Ort und Stelle verbrannt werden, um eine Ausbreitung der Krankheit zu unterbinden.

    Für die Gesundheit der Menschen besteht durch diese Pflanzenkrankheit keine Gefahr.

     

    Wie können Sie befallene Stellen erkennen?

    Kurze Zeit nach der Infektion (in der Regel 2 bis 6 Wochen später) welken Blüten und Blätter der befallenen Triebe und werden dunkelbraun bis schwarz. Befallene Äste vertrocknen bei feucht-warmer Witterung innert Tagen. Die Spitze der befallenen Blatttriebe krümmt sich oft in charakteristischer Weise U-förmig nach unten. Die Rinde erkrankter Stellen sinkt oftmals ein und sieht feucht aus. Junge Pflanzen sterben innerhalb von 2 bis 3 Wochen ab. Bei älteren Pflanzen breitet sich die Krankheit innerhalb eines oder mehreren Jahren aus und führt zu deren Absterben.



    Wo können Sie Verdachtsfälle melden?

    Melden Sie den Feuerbrandverdacht sofort beim Werkmeister, damit die Kontrolleure die befallenen Bäume begutachten und die nötigen Massnahmen einleiten können.

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    Feuerungskontrolle / Kaminfeger

    Mit der Änderung der Luftreinhalteverordnung auf den 1. Juli 2018 ist die Feuerungskontrolle liberalisiert worden. Seither können Hauseigentümer selber bestimmen, welche Fachperson sie für die sicherheitstechnische Wartung oder den Service beauftragen und wer die Feuerungskontrolle durchführt. Das neue Recht bringt aber auch Verantwortung. Sobald nämlich vom Amt für Umwelt eine Aufforderung zur Kontrolle der Feuerungsanlage eintrifft, ist der Eigentümer verpflichtet, die Kontrolle durch einen zugelassenen Fachbetrieb zu organisieren.

    Hier finden Sie eine Liste der im Kanton Solothurn zugelassenen Feuerungstechnischen Fachbetriebe:

    Feuerungstechnische Fachbetriebe
     

    Bislang war in Messen folgender Betrieb zuständig:
     

    Kaminfegermeister
    Felix Weber
    Kreiskaminfegermeister
    Breitenstrasse 14
    2544 Bettlach
    Tel. +41 32 645 35 47

    Mail

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    Friedensrichter

    Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Gemeindeorgane. Sie sind nur in denjenigen Fällen für Schlichtungen zuständig, in denen beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen, beziehungsweise ihren Sitz haben. In den übrigen Fällen sind die Gerichtspräsidentinnen und –präsidenten der Richterämter zuständig, beziehungsweise die Mietschlichtungsstellen und die Schlichtungsstelle für die Gleichstellung von Mann und Frau.

    Friedensrichter

    Markus Schneider
    Bachtelenweg 14
    3254 Messen
    Tel. +41 31 765 51 30

     

    Die Schlichtungsbegehren können mit untenstehendemdem Formular eingereicht werden.

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    Gemeindeweibel

    Messen

    Hans Zimmermann
    Tel. +41 31 765 55 60

     

    Balm

    Rätz Eveline
    Telefon: +41 79 797 87 15

     

    Brunnenthal

    Vreni Schär
    Tel. +41 79 724 74 03

     

    Oberramsern

    Anna Arni
    Tel. +41 31 765 50 81

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    Gesuch um Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung eines Anlasses / Veranstaltung
    • Aktuell Hinweise
    • Organisator
    • Veranstaltung
    • Ort & Infrastruktur
    • Sicherheit & Sanität
    • Unterlagen & Bestätigung
    • Zusammenfassung & Überprüfung
    • Vollständig

    Bitte beachten Sie das Merkblatt «Bewilligung von Anlässen und Veranstaltungen» und holen Sie allfällige weitere Bewilligungen ein.

    Das vollständig ausgefüllte Formular ist bei der Gemeinde Messen, Hauptstrasse 46, 3254 Messen einzureichen – spätestens 3 Monate vor der Veranstaltung.

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    Hundekontrolle / Hundesteuer

    Die Hundesteuer wird von der Gemeindeverwaltung jeweils im April eingezogen. Die Hundesteuer beträgt CHF 100.00 pro Jahr.

    Wer einen mehr als drei Monate alten Hund hält, hat diesen bei der Gemeindeverwaltung mit Angabe der Mikrochipnummer anzumelden. Füllen Sie dazu bitte das unten aufgeführte Online-Formular aus. 

    Die Weitergabe oder der Tod des Hundes ist der Gemeindeverwaltung ebenfalls zu melden. 

    Alle meldepflichtigen Hunde müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der AMICUS Datenbank registriert sein. Dazu benötigen Sie vorgängig von der Gemeindeverwaltung eine ID-Nummer aus der AMICUS-Datenbank. 

    Als Hundehalter/in sind Sie verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Daten in der AMICUS-Datenbank immer aktuell sind.

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    Identitätskarte / Pass
    Identitätskarte

    Um eine Identitätskarte zu beantragen, müssen Sie persönlich bei der Wohnsitzgemeinde erscheinen. Nehmen Sie ein geeignetes Passfoto mit (vgl. Fotomustertafel). Die Gebühren für die Identitätskarte sind gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu bezahlen. Die Identitätskarte wird Ihnen direkt an die auf dem Antragsformular aufgeführte Zustelladresse zugestellt (z.B. per Einschreiben an Ihre Wohnadresse).

    Unmündige oder entmündigte Personen sind durch die sorgeberechtigte Person bzw. durch den Vormund oder die Vormundin zu begleiten.

    Die Begleitperson einer entmündigten Person muss den entsprechenden Ernennungsakt vorlegen, sowie sich persönlich (mit Identitätskarte/Pass oder Ausländerausweis) ausweisen können.

    Wichtig: Bei Anträgen für Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge ist vom nicht anwesenden Elternteil die schriftliche Einwilligung mit dem vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Formular «Einwilligungserklärung» sowie einer Ausweiskopie (Identitätskarte/Pass) vorzuweisen. Falls vorhanden ist der Nachweis des alleinigen oder gemeinsamen Sorgerechts vorzulegen.
    Kinder, welche das 6. Altersjahr vollendet haben (d.h. ab dem 7. Geburtstag), müssen den Antrag zusammen mit dem anwesenden Elternteil unterschreiben.

    Kosten
    CHF 70.00 (Erwachsene)
    CHF 35.00 (Minderjährige)

     

    Pass

    Der Pass bzw. das Kombiangebot (Pass und Identitätskarte) ist beim Ausweiszentrum in Solothurn zu beantragen. Bitte vereinbaren Sie vorgängig einen Termin.

    Ausweiszentrum Solothurn

    Tel. +41 32 627 63 70 

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    Inventaraufnahme bei Todesfällen

    Nach jedem Todesfall muss ein Inventar aufgenommen werden.

    Inventurbeamter der Gemeinde Messen ist

    Urs Thomet, Balm

    Tel. +41 31 765 54 94

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    Neophyten
    Invasive Neophyten
    (fremdländische Pflanzen, die sich rasch ausbreiten)

    Seit vielen Jahren kümmert sich die Umweltkommission zusammen mit dem Gemeindewerkmeister um die Bekämpfung der Neophyten in der Gemeinde Messen. Diese neu eingewanderten Pflanzen stellen ausserhalb der privaten Gärten ein Problem dar. Einige sind gefährlich für die Gesundheit, andere überwuchern und verdrängen die einheimischen Pflanzen oder werden zu Unkräutern auf landwirtschaftlichen Flächen.

    In den letzten Jahren ist es uns gelungen, wichtige Nester von Neophyten in der Gemeinde unter Kontrolle zu bringen. So konnten der asiatische Staudenknöterich, das drüsige Springkraut, die kanadische Goldrute, die Ambrosia und (bis auf ein Vorkommen) der Riesenbärenklau in Feld und Wald praktisch ausgemerzt werden.

    Nun hat sich aber seit zwei Jahren eine neue Pflanze breit gemacht und ist auch auf das Gemeindegebiet vorgestossen: Das einjährige Berufkraut. Im Gegensatz zu den anderen Neophyten breitet sich das einjährige Berufkraut sehr schnell aus und besiedelt viele unterschiedliche Standorte – von Gärten über Wiesen bis zum Wald. Es braucht deshalb eine besondere Anstrengung, um dieses neue Unkraut in den Griff zu bekommen.

    Sie finden hier Informationen zu den verschiedenen Neophyten und zur Verbreitung und Bekämpfung des einjährigen Berufkraut in Messen:
     

    • einjähriges Berufkraut in Messen
    • einjähriges Berufkraut
    • Ambrosia
    • Asiatischer Staudenknöterich
    • Kanadische Goldrute
    • Riesenbärenklau


    Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an die
    Umweltkommission, Ressort Naturräume

     

     

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    Quellensteuer

    Eine Quellensteuer wrid von Personen erhoben, die ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben, aber keine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) besitzen, oder durch Heirat mit einem Ausländer mit C-Ausweis oder einem Schweizer im ordentlichen Steuerregister aufgenommen sind. Quellensteuerpflichtig sind:
     

    • Jahresaufenthalter (Ausweis B)
    • Kurzaufenthalter (Ausweis L)
    • vorläufig aufgenommene Ausländer, Asylsuchende (Ausweis F, Ausweis N)


    Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind Personen, die keinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt haben, aber in der Schweiz eine Tätigkeit ausüben oder eine Leistung beziehen.

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    Strafregisterauszug

    Der Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz BJ nur noch elektronisch oder am Postschalter bestellt werden.

    Beim BJ kann der Strafregisterauszug als digital signiertes Dokument bezogen werden. Damit stellt das BJ ein rechtsgültiges pdf-Dokument mit digitaler Unterschrift aus.

    Wichtig: Dieser elektronische, digital signierte Strafregisterauszug ist dem handunterschriebenen Papierauszug gleichgesetzt und muss in dieser Form akzeptiert werden.

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    Trinkwasserqualität

    Wasserqualität 2024


    Ortsteile Messen und Oberramsern

    Wasserhärte FRZ.H° 32.1
    Herkunft des Wassers: 
    Aus Quellen

    Behandlung des Wassers:
    Quelle Oberramsern mit UV-Anlage
    Quelle Etzelkofen mit Javel Chlor


    Ortsteil Balm

    Balm wird von der Wasserversorgung Biezwil versorgt.
    Wasserhärte FRZ.H° 29.6


    Ortsteil Brunnenthal

    Brunnenthal wird von der Wasserversorgung Saurenhorn versorgt.
    Wasserhärte FRZ.H° 24.7


    Hygienische Gesamtbeurteilung
    Die Mikrobiologischen Proben lagen, so weit untersucht, innerhalb der gesetzlichen Vorschriften.

    Weitere Details können beim Brunnenmeister  verlangt werden.

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    Zivilschutz

    Eine besondere Form der Erfüllung der allgemeinen Wehrpflicht ist der Zivildienst. Er ist keine frei wählbare Alternative zum Militärdienst und bleibt eine besondere Form der Erfüllung der Wehrpflicht. Der Zivildienst steht nur Dienstpflichtigen offen, die den Militärdienst nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können.

    Der Zivildienst dauert 1,5 mal länger als der Militärdienst und wird in mehreren Etappen geleistet. Er beinhaltet Arbeiten, die im öffentlichen Interesse liegen. In Frage kommen insbesondere Betriebe des Gesundheits- und Sozialwesens oder des Umweltschutzes.

    Wer aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten kann, kann ein Gesuch für den Zivildienst einreichen. Dies darf frühestens nach dem Orientierungstag geschehen, aber auch später, wenn bereits ein Teil des Militärdienstes abgegolten wurde.

    Wer das Gesuch sofort nach dem Orientierungstag einreicht, kann bereits während der Rekrutierung angehört werden. Die dort festgestellte Diensttauglichkeit ist Voraussetzung für die Zulassung zum Zivildienst. Das Gesuch mit ausführlicher Begründung des vorliegenden Gewissenskonfliktes wird zusammen mit einem Lebenslauf und dem Dienstbüchlein beim zuständigen Regionalzentrum des Zivildienstes eingereicht. Bis ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt ist der Gesuchsteller von der Einrückungspflicht befreit.