Grundbuchamt

Das Grundbuchamt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet:

  • Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkungen)
  • Hypothekargeschäfte
  • Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge
  • Dienstbarkeitsverträge (Servitute) 

ausserdem erhalten Sie

  • Grundbuchauskünfte
  • Grundbuchauszüge
  • Eigentumsbestätigungen

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