Allgemeines Feuerverbot wird teilweise gelockert

Waldbrandgefahr auf Gefahrenstufe 4 zurückgestuft – Feuerverbot wird teilweise gelockert. (26.08.2026)

Nach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 («sehr gross») auf die Gefahrenstufe 4 («gross») zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das seit dem 30. Juli 2026 geltende absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben. 

Achtung:
Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet.
Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.

Brennende Streichhölzer oder Funkenflug verursachen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Brand. Das Feuer breitet sich aufgrund der starken Trockenheit sehr schnell aus. Im Freien sind keine Feuer zu entfachen. Mit gebotener Vorsicht dürfen ausserhalb des Waldabstands von 200 Metern signalisierte Feuerstellen mit betoniertem Untergrund benutzt werden. Bei Wind ist das Feuern unbedingt zu unterlassen. Und: Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden. 

Verhaltensanweisungen

Es ist verboten, im Wald, in Waldesnähe, an See- und Flussufern (Abstand 200m) mit Feststoffen (Holz, Holzkohle, Pettets, etc.) zu feuern.

  • Die Nutzung von Gas- und Elektrogrills ist mit den notwendigen Vorsichtsmassnahmen erlaubt. 

Es ist verboten, brennende Zigaretten und andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Es ist verboten Feuerwerkskörper (Raketen, Zuckerstöcke, etc.) zu zünden.

Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist verboten.

Bei Waldbesuchen ist besondere Vorsicht geboten: Es besteht die Gefahr von spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen.